Abgabe nur ab 18 Jahren
Tabakprodukte, Shisha-Angebote und alkoholische Getraenke werden nur an Personen ab 18 Jahren abgegeben.
Sicherheit
Shisha, Tabakwaren und alkoholische Getraenke sind in der JAPANDI BAR nur fuer volljaehrige Gaeste bestimmt.
Jugendschutzgesetz
| Angebot / Situation | Kinder unter 14 | Jugendliche unter 16 | Jugendliche unter 18 |
|---|---|---|---|
| Aufenthalt in Gaststaetten | nur mit Begleitung | nur mit Begleitung | bis 24 Uhr |
| Nachtbars, Nachtclubs oder vergleichbare Vergnuegungsbetriebe | nicht erlaubt | nicht erlaubt | nicht erlaubt |
| Oeffentliche Tanzveranstaltungen, z. B. Disco | nur mit Begleitung | nur mit Begleitung | bis 24 Uhr |
| Tanzveranstaltungen von anerkannten Traegern der Jugendhilfe oder Brauchtumspflege | bis 22 Uhr | bis 24 Uhr | bis 24 Uhr |
| Oeffentliche Spielhallen und Spiele mit Gewinnmoeglichkeit | nicht erlaubt | nicht erlaubt | nicht erlaubt |
| Jugendgefaehrdende Veranstaltungen, Betriebe oder Orte | nicht erlaubt | nicht erlaubt | nicht erlaubt |
| Bier, Wein, Schaumwein oder Mischungen damit | nicht erlaubt | Ausnahme mit Eltern | erlaubt |
| Andere alkoholische Getraenke, z. B. Spirituosen | nicht erlaubt | nicht erlaubt | nicht erlaubt |
| Tabakwaren, E-Zigaretten und E-Shishas, auch nikotinfrei | nicht erlaubt | nicht erlaubt | nicht erlaubt |
| Kinobesuche nach Altersfreigabe | bis 20 Uhr | bis 22 Uhr | bis 24 Uhr |
| Filme, Spiele und Bildschirmspielgeraete ohne Gewinnmoeglichkeit | nach Freigabe | nach Freigabe | nach Freigabe |
Orientiert an der Jugendschutztabelle zum JuSchG, Stand 1. Januar 2019. Eltern bzw. erziehungsbeauftragte Personen koennen gesetzliche Zeitbeschraenkungen teilweise aufheben; das Hausrecht der JAPANDI BAR kann strenger sein.
Tabakprodukte, Shisha-Angebote und alkoholische Getraenke werden nur an Personen ab 18 Jahren abgegeben.
Das Personal kann jederzeit einen amtlichen Lichtbildausweis verlangen. Ohne Altersnachweis erfolgt keine Abgabe.
Alkoholische Produkte sind in der Karte mit Hinweisen gekennzeichnet. Bitte verantwortungsvoll konsumieren.
Shisha-Rauchen kann gesundheitliche Risiken haben. Die Nutzung ist nur fuer volljaehrige Gaeste vorgesehen.
Bei Zweifeln am Alter oder bei missbraeuchlicher Weitergabe kann die Bedienung verweigert werden.